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Narbenbehandlung in der Plastischen Chirurgie

Narbe im Bereich der Oberlippe nach einer Hundebissverletzung, präoperativ. Bild via Seyed Arash Alawi© via Seyed Arash Alawi

Vlad Stefan, Michele Rudari, Adrian Dragu, Seyed Arash Alawi. Für eine erfolgreiche Narbenbehandlung ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Konzept und ein entsprechender Behandlungsplan erforderlich, um sowohl die Funktionalität als auch die Ästhetik des betroffenen Bereiches wiederherzustellen. Wenn konservative Methoden nicht erfolgreich sind, stehen zahlreiche chirurgische Optionen im Rahmen eines Stufenplans zur Verfügung, wie die Exzision und die Z-Plastik, sowie weitere lokale und regionale Lappenplastiken. Bei starker Vernarbung und bei schwerer Schädigung des Gewebes kann eine radikale Exzision und eine Rekonstruktion mittels einer freien Lappenplastik notwendig sein. Hierbei ist ein individuelles Therapiekonzept zu definieren. Die Folgen von schweren Vernarbungen können zu Funktionsdefiziten bis hin zum Funktionsverlust der betroffenen Areale führen.

Schlüsselwörter: Narbenmanagement, chirurgische Maßnahmen, Rekonstruktion, funktionelle und ästhetische Wiederherstellung


Wenn Sie online teilnehmen, werden Ihre Punkte direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.

www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.

Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.

Ihre Punkte werden direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.  Bis zur Gutschrift bei Ihrer Landesärztekammer kann es 3-4 Wochen dauern, darauf haben wir keinen Einfluss.

Wir stellen jede Fortbildung online, sobald die Zertifizierung vorliegt. In manchen Fällen erhalten wir die Zertifizierung erst einige Zeit nach dem Erscheinen des gedruckten Heftes. In diesem Fall besuchen Sie bitte die Seite später erneut.  

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungssatzung/ -ordnung einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Fortbildungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorschreibt. Stellenweise werden seitens der zuständigen Institutionen stichprobenartige Kontrollen der Punktekonten durchgeführt – daher können Sie im Einzelfall aufgefordert werden, Fortbildungszertifikate zu Überprüfungszwecken einzureichen.  Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, Fortbildungszertifikate mindestens ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes persönlich aufzubewahren. Als Fortbildungsanbieter übermitteln wir lediglich die Daten über Ihre erfolgreiche Teilnahme elektronisch an die zuständige Ärztekammer und können Ihnen leider kein Zertifikat ausstellen.

Für Teilnehmer aus Österreich: E-Learning-Fortbildungen aus Deutschland sind 1:1 für das österreichische DFP (Diplom-Fortbildungsprogramm) anrechenbar.


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Durch eine technische Umstellung werden Ihre Fortbildungsteilnahmen bis Januar 2018 leider nicht mehr angezeigt. Die Fortbildungen können Sie bei Ihrer Ärztekammer einsehen.

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